Besteht eine Immobilie aus mehreren Eigentumswohnungen, so wird ein Verwalter zur Vertretung
der Gemeinschaft sowie zur Bewirtschaftung der Immobilie und zur Betreuung des gemeinschaftlichen Eigentums benötigt.
Wir verwalten auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)
Ihre uns anvertraute Immobilie.
Die ordentliche Verwaltung beinhaltet:
- Bewirtschaftung der Immobilie, inkl. Vertragsabschlüsse und Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Jährliche Eigentümerversammlung
- Erstellung eines Wirtschaftsplanes
- Jährliche Hausgeldabrechnung
- Verwaltung der Hausgeldzahlungen
- Ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums
- Umsetzung von Beschlüssen
- Umsetzung gesetzlicher und behördlicher Anforderungen
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!